AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Restaurant Landgasthof Zum Wiesengrund

Gerne geben wir Ihnen nachfolgend Einblick in unsere Allgemeinen Geschäftsbedingen.

Diese sind auch für unser Unternehmen unerlässlich.

Sie dienen dem Schutz des Gastes und des Gastgebers.

TIPP: Bei der Buchung einer Reise empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Diese erstattet Ihnen Reiserücktrittskosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig beenden müssen. Nutzen Sie umfassenden Schutz, der nicht nur bei gesundheitlichen Rücktrittsgründen greift.

A. Geltungsbereich

I. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des Restaurant Landgasthof Zum Wiesengrund

(nachfolgend „Hotel“) mit dem Vertragspartner des Hotels (nachfolgend „Gast“) über die

mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast zu

erbringenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).

II. Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner für Verträge des Hotels mit dem Gast, die neben unter

A.I. genannten Leistungen auch von Dritten angebotene Sonderleistungen (z.B. die Organisation

eines Freizeitprogramms durch den Besuch von sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen)

betreffen (Reisevertrag).

B. Allgemeine Bedingungen

I. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Änderungen

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem

Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Bei der Buchung von mehr als zehn Übernachtungseinheiten (eine Übernachtungseinheit versteht

sich als ein Zimmer für eine Nacht), stellt das Hotel das Zustandekommen des Vertrages unter die

aufschiebende Bedingung einer schriftlichen Bestätigung des Hotels.

3. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem

Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem

Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser

Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch

den Gast sind unwirksam.

II. Umfang der Nutzung der Zimmer, (Mit-)Nutzung durch Dritte

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten

Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt, soweit nicht etwas Anderes zwischen ihm und dem

Hotel vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder

Räumlichkeiten.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der

Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur

Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus

für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises

(Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%, wobei es dem Gast jeweils frei steht, dem

Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Zimmers bedarf der vorherigen schriftlichen

Zustimmung des Hotels. Entsprechendes gilt für die Nutzung des überlassenen Zimmers zu anderen

als Beherbergungszwecken.

5. Der Gast verpflichtet sich, für den Fall der (Mit-)Nutzung durch einen oder mehrere Dritte, das

Hotel hierüber vorab zu informieren und die erforderliche Zustimmung des Hotels einzuholen. Für

aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultierende Schäden hat der Gast – gegebenenfalls

neben dem Dritten – einzustehen.

6. Der Gast verpflichtet sich, für den Fall der (Mit-)Nutzung durch einen oder mehrere Dritte, für von

dem Dritten verursachte Schäden einzustehen.

7. Sofern der Gast eine Buchung über mehr als zehn Zimmer pro Tag aufgibt, hat er dem Hotel,

soweit nichts anderes vereinbart ist, vierzehn Tage vor der Anreise eine gut lesbare Liste mit den

Namen der avisierten Personen zu übermitteln. Für etwaige aus einer Verletzung dieser

Verpflichtung folgende Nachteile des Gastes hat dieser ebenso einzustehen wie für etwaige daraus

folgende Schäden des Hotels.

III. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Abtretungsverbot

1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für von ihm in Anspruch

genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies

gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der

Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom

Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, insbesondere aufgrund eines Anstieges

der Lohnkosten, der Kosten des Betriebes des Hotels, so kann das Hotel den vertraglich

vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15%, anheben.

3. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der

Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das

Hotel dem zustimmt.

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug

zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten bzw.

im kaufmännischen Verkehr in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

zu berechnen. Das Hotel ist ferner berechtigt, für die zweite und jede folgende Mahnung die

Mahnkosten pauschaliert mit jeweils Euro 5 anzusetzen; dem Gast bleibt insoweit der Nachweis

eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Geltendmachung eines weitergehenden, vom Hotel

nachzuweisenden Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.

5. Die Zahlung mit Wechseln, Schecks, Devisen oder Kreditkarten bedarf der Zustimmung des

Hotels. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden vom Hotel nur akzeptiert, wenn das

Hotel entsprechende Vereinbarungen mit dem jeweiligen Reiseveranstalter getroffen hat bzw. wenn

entsprechende Vorauszahlungen durch den Reiseveranstalter eingegangen sind.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im

Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung

des Hotels aufrechnen oder mindern.

8. Ansprüche des Gastes dürfen nur mit Zustimmung des Hotels abgetreten werden.

IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen

Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann

zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in

Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der

Leistungserbringung.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich

vereinbart wurde, kann der Gast bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder

Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gast erlischt, wenn

er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel

ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende

Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus

anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, den durch eine Abbestellung bzw. Stornierung des Gastes entstehenden

und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren, wobei dem Gast jeweils der Nachweis

freisteht, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die

jeweils geforderte, nachfolgend aufgeführte Pauschale sei.

Die vom Hotel aufgrund der entsprechenden Erfahrungssätze des Hotels zugrunde gelegten Pauschalen sind:

- bei einer Stornierung im Zeitraum bis 2 Tage vor gebuchtem Anreisedatum: kostenfrei,

- bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als 2 Tagen vor gebuchtem Anreisedatum bis 18 Uhr des Anreisetages: 80 % des vereinbarten Reisepreises,

- bei einer Stornierung nach 18 Uhr des Anreisetages: 100 % des vereinbarten Reisepreises.

AUSNAHMEREGELUNG

Arrangements

- bei einer Stornierung im Zeitraum bis 7 Tage vor gebuchtem Anreisedatum: kostenfrei

- bei einer Stornierung im Zeitraum bis 2 Tage vor gebuchtem Anreisedatum berechnen wir 80% des vereinbarten Reisepreises

- bei einer späteren Stornierung berechnen wir 100% des vereinbarten Reisepreises

Feiertage und Arrangements in Verbindung mit Feiertagen

- bei einer Stornierung im Zeitraum bis 14 Tage vor gebuchtem Anreisedatum: kostenfrei

- bei einer Stornierung im Zeitraum bis 2 Tage vor gebuchtem Anreisedatum berechnen wir 80% des vereinbarten Reisepreises

- bei einer späteren Stornierung berechnen wir 100% des vereinbarten Reisepreises

Bei Tagungen & Veranstaltungen

- einzelne Hotelzimmer können bis 2 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden

- bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als 2 Tagen vor gebuchtem Anreisedatum bis 18 Uhr belasten wir 80 % des vereinbarten Zimmerpreises

- bei einer Stornierung nach 18 Uhr am Anreisetages berechnen wir 100 % des vereinbarten Zimmerpreises

Für weitere Leistungen (z B. Vermietung von Veranstaltungsräumen, Veranstaltungsarrangements, Tagungspauschalen, …)

- Bis zu 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 100% kostenfrei storniert werden

- Bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 75% kostenfrei storniert werden

- Bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 50% kostenfrei storniert werden

- Bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 25% kostenfrei storniert werden

- Später und bei Veranstaltungsbeginn ist keine kostenfreie Stornierung möglich

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gast innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde,

ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine

Anfrage eines anderen Gastes nach dem gebuchten Zimmer vorliegt und der Gast auf Rückfrage

des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten

angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum

Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich

zurückzutreten, beispielsweise

- falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des

Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des

Gast oder des Zwecks, gebucht werden;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung

den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der

Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des

Hotels zuzurechnen ist.

- ein Verstoß gegen B.II.4. oder B.II.5. vorliegt.

4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist jedoch – soweit

nicht VI.2. oder VI.3. einschlägig sind – beschränkt auf Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die

auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder

Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf

unverzügliche Rüge des Gastes hin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet,

das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering

zu halten.

2. Im Falle der Verletzung von Leben, Köper oder Gesundheit haftet das Hotel auch für leichte

Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung vom Inhaber des Hotels, einem gesetzlichen

Vertreters oder einem Erfüllungsgehilfen des Hotels verursacht wurde.

3. Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu

erreichen, haftet das Hotel auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung vom

Inhaber des Hotels, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Hotels

verursacht wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden

und der Höhe nach zudem auf Euro 125.000 für Personenschäden und auf Euro 5.000 für Sach- und

Vermögensschäden beschränkt.

4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist

bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens Euro 3.500, sowie für Geld und

Wertgegenstände bis zu Euro 800. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von

Euro 2.500 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser

Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast den

Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung unverzüglich dem Hotel anzeigt (§ 703 BGB).

5. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen

Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei

Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter

Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe von VI.1.und VI.2..

6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer

wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden sorgfältig behandelt. Das Hotel

übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung

derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind

ausgeschlossen.

8. Im Hotel zurückgelassene Sachen des Gastes oder von Dritten werden vom Hotel auf Anfrage des

Gastes bzw. des Dritten auf dessen Kosten und Risiko zurückgesandt. Das Hotel bewahrt die

zurückgelassenen Sachen zwölf Monate auf. Die dadurch entstehenden Kosten fallen dem Gast zur

Last. Nach Ablauf von zwölf Monaten werden die Sachen, sofern diese erkennbar werthaltig sind,

dem lokalen Fundbüro übergeben. Eine Haftung des Hotels ist ausgeschlossen.

9. Haftungsansprüche gegen das Hotel Ritter Durbach, welche sich auf Schäden gesundheitlicher Art

beziehen, die durch den Verzehr der angebotenen Speisen, bei fehlender oder unvollständiger Mitteilung

zu Allergien und Unverträglichkeiten verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen,

sofern seitens des Hotels kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

VII. Erfüllungs- und Zahlungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Nebenabreden, Folgen

einer Teilunwirksamkeit

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist sowohl für das Hotel als auch den Gast der Sitz des Hotels.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im

kaufmännischen Verkehr nach Wahl des Hotels der Sitz des Hotels. Sofern der Gast die

Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat

oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand auch

außerhalb des kaufmännischen Verkehrs nach Wahl des Hotels der Sitz des Hotels.

4. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

5. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht etwas

anderes zwischen dem Hotel und dem Gast mündlich vereinbart worden ist.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig

sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das

Hotel und der Gast werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche ersetzen,

die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen.

Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Hotelaufnahme- bzw. Reisevertrag enthalten

sein sollten.

C. Besondere Bedingungen für Reiseverträge

I. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Gast nicht Anspruch genommen,

ist eine Herabsetzung des Gesamtentgeltes nicht zulässig.

II. Das Hotel haftet – entsprechend den Regelungen in B.VI. – nur für von ihm selbst oder in seinem

Namen und Auftrag erbrachte Sonderleistungen. Soweit die Sonderleistungen vom Dritten selbst

erbracht werden, hat das Hotel, soweit es nicht etwas Anderes mit dem Gast vereinbart hat, nicht

für die Erbringung dieser Sonderleistungen und im Zusammenhang damit entstehende Ansprüche

des Gastes einzustehen.

D. Datenschutzerklärung

Restaurant Landgasthof Zum Wiesengrund

Im Wiesengrund 14

54309 Newel/ Beßlich

E-Mail: service@zumwiesengrund.de

Die Datenschutzerklärung erstreckt sich auf das Erfassen und Verwenden persönlicher Daten, die bei Kontaktaufnahme unter Umständen erhoben werden, also beispielsweise dann, wenn Sie unsere Web-Site besuchen, wenn Sie Leistungen anfragen, buchen, erwerben oder wenn Sie uns anrufen. Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit und lesen Sie das nachstehende Dokument, das Sie darüber informiert, wie Restaurant Landgasthof Zum Wiesengrund mit Ihren persönlichen Daten umgeht, welche Arten von Daten überhaupt erfasst werden, wie und zu welchem Zweck diese Daten verwendet werden, an wen Restaurant Landgasthof Zum Wiesengrund diese Daten weitergibt und wie Restaurant Landgasthof Zum Wiesengrund Ihre persönlichen Daten schützt.

Ihre Persönlichkeitsrechte haben höchste Priorität, und Restaurant Landgasthof Zum Wiesengrund bemüht sich nach besten Kräften, diese Rechte zu schützen.

Sämtliche über diese Datenschutzerklärung allenfalls hinausgehenden weitergehenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bleiben unberührt.

Dies zeigt einen Auszug unserer AGBs, die vollständigen AGBs finden Sie hier.

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Stand: Januar 2021

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